Unternehmensverfassung

«Der Zusammenhalt der Mitarbeiter ist die Grundvoraussetzung für die erfolgreiche Zukunft unseres Unternehmens. Es muss uns bewusst sein, dass die Sicherstellung der Einheit der Mitarbeiter eine genauso wichtige Aufgabe darstellt wie die wertorientierte Führung des Unternehmens.»

Thilo Hergott, Patron

Frei von Interessenkonflikten
AMAX unterscheidet sich von anderen Immobilienberatungsgesellschaften in Aktionärsbesitz vor allem durch ein Merkmal: Das Management liegt bei uns in fremden Händen. Kein einziger Aktionär ist operativ im Unternehmen tätig. Dadurch werden unternehmerische Entscheidungen unabhängig von Aktionärsverpflichtungen getroffen. Die Interessen der Aktionäre bleiben dennoch gewahrt. Über den Verwaltungsrat bestimmen sie die Grundsätze der Geschäftspolitik und beeinflussen die Unternehmensstrategie.

Stabile Wertegemeinschaft
Nachhaltiges Wachstum und Wertsteigerung – Aktionär und Management verfolgen bei AMAX dieselben Ziele. Welche Schritte auf dem Weg dahin unternommen werden, überlassen die Aktionäre vertrauensvoll der Geschäftsführung. Diese kann sich seinerseits auf die Aktionäre als Partner verlassen, die mit langfristigen Perspektiven ins Geschäft investieren. Dabei gilt das Prinzip: Unternehmensinteressen vor Einzelinteressen. Die Aktionäre reichen Anteile an AMAX nur untereinander weiter. Damit ist ein Verkauf an Unternehmensfremde ausgeschlossen.

Gut organisiert
Ein «Gesetz der Familie» sucht man bei AMAX vergebens, stattdessen gelten eher informelle Regeln. Damit die Zusammenarbeit mit dem Management unter den Voraussetzungen erfolgreich funktioniert, haben sich die Aktionäre in einem Gremium organisiert. Alle drei Monate findet ein Treffen statt, bei dem die Aktionäre einen vertieften Einblick in die Unternehmung erhalten. Damit wird der Zusammenhalt zwischen den Aktionären gestärkt.

Gebündelte Stimmen
Das oberste und grösste Gremium ist die Gesellschafterversammlung. Sie tagt einmal im Jahr und wählt den Beirat – das Bindeglied zwischen Aktionären und Unternehmen – für jeweils fünf Jahre. Der Beirat besteht aus 4 Aktionären, von denen zwei wiederum den kleinen Kreis bilden. Er tauscht sich direkt mit dem Management aus und bereitet wichtige unternehmerische Weichenstellungen vor. Die Gesellschafterversammlung entsendet einen Aktionär aus dem kleinen Kreis in den Verwaltungsrat.